1913

Eugen Ehrlich

Grundlegung der Soziologie des Rechts

München und Lepzig: Verlag von Duncker und Humblot, 1913

This book is an exposition of the postulate that the trust insight into the evolution of law is to be obtained through the study , not of statutes, commentaries, or court decisions, but of society itself. Professor Ehrlich is one of the apostles of a new school of jurists, hardly a generation old, who, while not decrying the historical school founded by Savigny and Puchta, approach the study of the law rather from the sociological standpoint.

Butte, George C. (1915) "Grundlegung der Soziologie des Rechts. By Eugen Ehrlich. Munich and Leipzig: Duncker and Humblot. 1913. pp. 409."

The American Journal of International Law 9 (2): 569

In der kurzen Vorrede fasst Ehrlich den Sinn des Buches in den Satz zusammen: „der Schwerpunkt der Rechtsentwicklung liege auch in unserer Zeit, wie zu allen Zeiten, weder in der Gesetzgebung, noch in der Jurisprudenz oder in der Rechtssprechung, sondern in der Gesellschaft selbst“. In diesem Satze sei vielleicht „der Sinn jeder Grundlegung einer Soziologie des Rechts enthalten“.

Wenger L. (1914). "Grundlegung der Soziologie des Rechts by Eugen Ehrlich. VIII u. 409 S. München und Leipzig 1913. Duncker & Humblot. Geh. 10 Mk."

Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (KritV). Dritte Folge, Vol. 16 (52), No. 4 : 502

The book is rich in thought and suggestion. The style is simple and direct. Abstruse ideas are developed fully and illustrated concretely. It is a work that could readily be translated into English and that would appeal strongly to Anglo-American jurists because of the author's evident appreciation of our system and his discussion of it (Chapter XII) from the sociological standpoint.

Butte, George C. (1915) "Grundlegung der Soziologie des Rechts. By Eugen Ehrlich. Munich and Leipzig: Duncker and Humblot. 1913. pp. 409."

The American Journal of International Law 9 (2): 571

‘Wir loben heute mit besonderer Herzlichkeit einen der treusten und unabhängigsten Erforscher unseres gesamtdeutschen Rechtswesens, der auf dem vorgeschobensten Posten deutscher Wissenschaftsstätten, im heiß umkämpften Czernowitz wirkt und schafft; wir bezeugen auch, auf die Probe des ersten Kriegsjahres hin, mit ganz anderer Sicherheit, als sie der Ablauf gewöhnlicher Zeiten geben könnte, daß dieses Werk dauernde Wirkungskraft besitzt. Das, was hier zu einer der Fragen gesagt ist, die für Rechtswissenschaft und Rechtsprechung vor dem Krieg auf jeder Tagesordnung unter dem dringendsten standen, wird nach dem Kriege nichts von seiner inneren Bedeutung verloren haben’.

Mendelssohn-Bartholdy A. (1915) Grundlegund der Soziologie des Rechts. Von Eugen Ehrlich. München 1913, Duncker und Humblot. 409 Seiten. M 10.

Frankfurter Zeitung, 19. September 1915, 60 (260 Erstes Morgenblatt): 6

‘... Das vorliegende Buch ist sehr gut geschrieben, bietet reiche Anregung und aktuelles Interesse nicht zum wenigsten dadurch, daß es sich in wissenschaftlichem Geiste mit dem Begriffe des Soziologischen befaßt, den wir sonst so oft als ein bis zum Uberdrusse gebrauchtes Schlagwort Unzufriedener zu hören bekommen’.

Flad (1914) Grundlegund der Soziologie des Rechts. Von Eugen Ehrlich. München und Leipzig 1913, Duncker und Humblot. M 10.

Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts 58: 705-706

‘... Eine unendliche Fülle von Mühe und Arbeit steckt in dem äußerst gehaltvollen Werke; reiche Anregung wird der Jurist, der Nationalökonom und Historiker aus ihm schöpfen. Auch nicht annähernd konnte sein großer Gedankenreichtum hier mitgeteilt werden. Es bedeutet eine der wertvollsten rechtswissenschaftlichen Neuerscheinungen des letzten Jahres’.

Bovensiepen (1914)

Preußische Jahrbücher, Dezember 1914.

‘Das Buch hat hohe Qualitäten, und der Verfasser hat seine Aufgabe nicht leicht genommen. Ungewöhnliche Beherrschung der Realien und des wissenschaftlichen Materials, Ergebnisse früherer Arbeiten des Autors, historische Kenntnisse, kühner Forschereifer, Scharfblick und juristische Kennerschaft haben ein Werk zustande gebracht, das jetzt kaum schon erwartet werden konnte. Als großer Wurf ist es, wie es ist, rechtswissenschaftlich oder soziologisch - vielleicht ersteres noch mehr als letzteres -, ein eminenter Fortschritt’.

Klein, Franz (1915)

Juristisches Literaturblatt, 15. Februar 1915